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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Führungen und Veranstaltungen

Die nachfolgenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für die elektronische oder telefonische Buchung von Führungen sowie Veranstaltungen in der historischen Zuckerfabrik Oldisleben.

1.Vertragsschluss

a) Mit der elektronischen oder telefonischen Buchungsanfrage wird ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgegeben. Die Annahme erfolgt durch die Stiftung Kulturgut Zuckerfabrik Oldisleben (nachstehend: „Stiftung“). Damit wird die Buchung verbindlich. Eine Stornierung ist nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen möglich.

b)Das Vertragsverhältnis kommt zwischen der Stiftung und dem Besteller zustande. Für eine Übertragung der Buchung auf eine andere Person als den Besteller ist die Zustimmung der Stiftung erforderlich.

2. Preise und Zahlung

a) Für die Preise gilt die entsprechende Preisliste der Stiftung.

b) Die Zahlung erfolgt entweder als Barzahlung in der historischen Zuckerfabrik oder per Überweisung nach Rechnungsstellung.

 3. Stornierungen

a) Ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB besteht auch dann nicht, wenn die Führung /Veranstaltung elektronisch gebucht wurde.

b) Vorab bezahlte Führungen/Veranstaltungen können grundsätzlich nicht storniert werden. Eine Rückerstattung kann ausnahmsweise erfolgen, wenn die Stornierung elektronisch oder telefonisch zumindest fünf Werktage vor dem Buchungstermin erfolgt.

c) Bei einer Stornierung nach vorgenannter Frist oder bei Nichterscheinen der Gruppe zum vereinbarten Termin ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Stornierung bei der Stiftung. Eine Stornierung einzelner Leistungen des Angebots ist nicht möglich; bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig.

4. Haftung und Erstattung des Eintrittspreises

a) Sofern die Stiftung schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder der vom Besucher geltend gemachte Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Stiftung, beruht, haftet die Stiftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

b) Für einen Ausfall einer Führung/Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von der Stiftung nicht zu vertretender Umstände wird keine Haftung übernommen. Eine Verschiebung der Termine für Führungen/Veranstaltungen um bis zu 30 Minuten gegenüber der ursprünglichen Zeitfestsetzung berechtigt nicht zur Reduzierung des Entgelts.

c) Fällt eine Führung oder Veranstaltung aufgrund von der Stiftung zu vertretenden Umständen aus, so erstattet die Stiftung die Kosten der Buchung für die Führung/Veranstaltung, wenn die Anzeige des Ausfalls durch die Stiftung fünf oder weniger Werktage vor dem gebuchten Termin erfolgt. Weitergehende Kosten ersetzt die Stiftung nicht.

d) Soweit der Stiftung keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Wird einem Besucher auf Grund einer Verletzung der Benutzungsordnung ein Hausverbot erteilt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises für die jeweilige Buchung.

e) Es wird darauf hingewiesen, dass die Stiftung keine Haftung dafür übernimmt, wenn sich ein Besucher im Rahmen einer Führung oder Veranstaltung verletzt, seine Eigentumsgegenstände beschädigt werden oder er diese verliert.

 5. Bildrechte

a) Die Stiftung hat das Recht, Bilder, die auf Fototouren angefertigt wurden, ohne Zustimmung des Fotografen und ohne Lizenzgebühr auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Die Bildrechte der angefertigten Fotos liegen beim Fotografen.

b) Die Stiftung hat das Recht, Bilder von Führungen und Veranstaltungen auch ohne Einholung einer Zustimmung der darauf gezeigten Personen zu veröffentlichen.

c) Für den Fall, dass mit einem Bild oder mehreren Bildern der Fabrik, die auf einer Fototour angefertigt wurden, ein Erlös von € 10.000.,00;- oder mehr erzielt wird, erhält die Stiftung eine Provision von 5%. Der Erlös bezieht sich dabei auf die durch den einfachen wie mehrfachen Verkauf eines oder mehrere Bilder erzielte Summe. Der entsprechende Erlös ist der Stiftung anzuzeigen.

 6. Datenschutz

a) Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden für die Dauer der Vertragsbeziehung Name und Anschrift sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung gespeichert und genutzt. Auf diese Daten haben die mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses befassten Beschäftigten der Stiftung ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung Zugriff.

b) Mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kunden können Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse auch in einer allgemeine Adressen-Datei der Stiftung gespeichert werden, die der Besucherbetreuung und -information dient.

 7. Schlussbestimmungen

a) Die Stiftung behält sich vor, die Bedingungen jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Buchungen gelten solche Änderungen nicht.

b) Sollten einzelne Regelungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Stadt an der Schmücke OT Oldisleben. Gerichtsstand ist Sondershausen bzw. Mühlhausen.

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